Nach der Errichtung einer Gasanlage ist diese alle 12 Jahre auf Gebrauchsfähigkeit zu Prüfen, dies ist eine Pflicht des Betreibers (Eigentümer), fällt unter anderem unter die Verkehrssicherungspflicht, welche viele Versicherungen als Klausel in ihren Verträgen verankert haben.
Sprechen Sie mich gerne an wenn Sie Ihre Gasanlage prüfen lassen möchten.
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